Oft kommt die Frage:
Ich kann an dem Termin nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen, können Sie diese nicht verschieben?
Antwort:
Nein!
Für eine Eigentümerversammlung geht eine Zeitplanung vorraus. Hier wird berücksichtigt:
1. Kassenunterlagen raus
2. Einladungsfrist 2 Wochen
3. Kein Wochenende
4. Um 18:00 Uhr
5. Wenn möglich nicht in den Ferien und vor keinem Feiertag
6. Der Termin ist geblockt, wegen der 2 Wochen Frist ist es nicht
mehr Möglich eine andere ETG einzuladen.
7. Ich verlege die Versammlung, dann kommt der nächste Anruf
"Ich kann dann aber nicht, bitte verschieben".
Wie sollen dann alle Versammlungen gemacht werden? Der Gesetzgeber gibt im WEG vor: Der Verwalter bestimmt und Ort und Datum der Versammlung.
Ist die Versammlung nicht beschlußfähig erfolgt eine Wiederholungsversammlung mit den gleichen Tagesordnungspunkten. Die Versammlung ist unabhängig der anwesenden Eigentümer beschlußfähig. Der Zeitaufwand des Verwalters wird nach Aufwand abgerechnet. Die Versammlung kann dann aber auch erst Monate später erfolgen oder von der Uhrzeit in den frühen Nachmittag gelegt werden.
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